Treffen

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Dienstag, 27. Dezember 2016

Unsere Termine für 2017 sind da




Teilnahmebedingung:

Verantwortlichkeit der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, KFZ-Eigentümer, Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen, ihrem oder von ihnen gefahrenen Fahrzeug verursachten Schäden.

1. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
2. Für Fahrten auf dem Veranstaltungsgelände ist unbedingt “SCHRITT-TEMPO” einzuhalten.
3. Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, ist das Fahren auf dem Gelände untersagt.
4. Alle Fahrzeuge sind nur unter Aufsicht des Besitzers in Betrieb zu nehmen.
5. Für einen ggf. erforderlichen Versicherungsschutz hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.
6. Sollte das Fahrzeug undicht sein/Flüssigkeiten verlieren, hat der Teilnehmer ein geeignetes Auffangbehältnis aufzustellen und das Eindringen von Öl/Flüssigkeiten ins Erdreich zu vermeiden. Jeder Fahrer ist für die Entsorgung selber verantwortlich.
7. Ein Burnout ist nicht erwünscht und wird mit einem Platzverweis geahndet.

Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten durch die Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände bei allen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfällen oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz beruht. Eine Vorsatzhaftung für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters wird ausgeschlossen.

Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von den Behörden angeordneten oder durch höhere Gewalt oder Sicherheitsgründen erforderlich werdende Änderungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich wird, ohne irgendeine Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände allen Beteiligten gegenüber wirksam. Durch Abgabe der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände unterwirft sich jeder, der an der Veranstaltung teilnimmt, ohne Einschränkungen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und eventuell erfolgender Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen.

Einverständniserklärung
Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung gemachten Fotos/Filme zur Veranstaltungsdokumentation verwendet und/oder den Medien zur Verfügung gestellt werden können. Ebenso wird einer Verwendung des Film- und Fotomaterials auf der Homepage des Veranstalters zugestimmt.


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